Keine Garantie, kein Versicherungsschutz bei nicht geeignetem Füllwasser

Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen nach VDI 2035 Blatt I und II.

Als der Heizungsfachbetrieb Ihres Vertrauens informieren wir Sie über eine wichtige Änderung bezüglich der Qualität des Wassers, das zur Befüllung Ihrer Heizungsanlage verwendet wird. Trotz sachgerechter Planung und Ausführung einer Warmwasserheizanlage besteht die Gefahr, dass es in modernen, hocheffektiven Heizungsanlagen zu Verschlammungen, Belagsbildungen durch Kalk oder zu Korrosionsschäden kommt. Dies ist in erster Linie auf die Qualität des Heizungsfüllwassers und dessen Reaktion mit den in der Heizung verwendeten Materialien zurückzuführen. Unser Leitungswasser ist zwar als Trinkwasser tadellos, als Heizungsfüllwasser aber nur bedingt geeignet. Aus diesem Grund wurde die hier gültige Richtlinie VDI 2035 überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Das heißt, das klare Vorgaben für die Qualität des Wassers, das für die Befüllung Ihrer Heizungsanlage zulässig ist, vorliegen. Dies hat für Sie natürlich auch Auswirkungen auf eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller der Heizungsanlage. Im Falle eines Schadens kann die entsprechende Regulierung durch Ihre Versicherung versagt werden. Um Schäden durch Kalk und Korrosion vorzubeugen, die Funktionssicherheit Ihrer Heizungsanlage langfristig zu sichern und vor allem – für den Fall der Fälle – volle Gewährleistungsansprüche, sowie Versicherungsschutz zu haben, empfehlen wir IHnen, für die Befüllung Ihrer Heizungsanlage ein speziell aufbereitetes Heizungsfüllwasser entsprechend der VDI-Richtlinie 2035 zu verwenden.

Kein Versicherungsschutz bei fehlender Heizungswartung
Warum ist eine Heizungswartung durchzuführen?

EnEV 2014 § 11 Absatz 3 (Energiesparverordnung für Gebäude, ehemals Heizungsanlagenverordnung): „Bei Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- sowie der Warmwasserversorgung, sind die Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten“.

Hersteller und Versicherungen verlangen einen Nachweis darüber. Bei Nichteinhalten:

Verlust der Garantie!
Verlust des Versicherungsschutzes!

Was beinhaltet eine Heizungswartung?
Der Wartungsumfang orientiert sich an dem eingebauten Wärmeerzeuger. Entsprechend den verwendeten Komponenten findet sich nachfolgend eine beispielhafte Auflistung der Wartungsarbeiten:

  • Reinigung von Brenner, Brennraum und Heizflächen.
  • Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und Regeleinrichtungen.
  • Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
  • Einstellung der Nenn- und Teillastleistung.
  • Nachfüllen und Kontrolle des Heizungswassers (Härte und ph-Wert laut VDI 2035).
  • Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Verbrennungsmessung.
  • Führung des Anlagenbuches (dient dem lückenlosen Nachweis)

Quelle: BDH (Bundesindustrieverband Deutschland Haus,- Energie- und Umwelttechnik e.V.)